Steuerplanung für Inhaberinnen und Inhaber von KMU: Lohn oder Dividende?

17.04.2023

Inhaberinnen und Inhaber von KMU sollten den Gewinn ihres Unternehmens regelmässig in ihr Privatvermögen überführen, da es bei der Firmenübergabe sonst zu unangenehmen Überraschungen kommen kann. Meist ist es steuerlich vorteilhafter, mehr Lohn statt Dividende zu beziehen.

Pro Jahr regeln in der Schweiz rund 10’000 Inhaberinnen und Inhaber von KMU-Betrieben ihre Nachfolge. In vielen Fällen erzielen sie beim Verkauf ihres Unternehmens einen wesentlich kleineren Erlös als erhofft. Dies geschieht meist, weil sie die steuerlichen Aspekte nicht oder nicht rechtzeitig berücksichtigt hatten.

Nur vermeintlich Steuern gespart

Viele Inhaberinnen und Inhaber beziehen über Jahre nur gerade so viel Lohn, wie sie zum Leben benötigen, um ihre private Steuerbelastung tief zu halten. Auf dem nicht ausbezahlten Gewinn bezahlt die Firma (bei Sitz im Kanton Aargau) circa 18% Gewinnsteuern, und der nicht ausgeschüttete Gewinn häuft sich in der Firma an. Die Folge: ein tiefes privates Vermögen im Alter und eine hohe, mit latenten Steuern belastete Liquidität in der Firma, deren Verkauf dadurch erschwert wird.

Beziehen Inhaberinnen und Inhaber beim Verkauf das im Unternehmen angehäufte Vermögen einmalig als Substanzdividende von beispielsweise CHF 100’000, bezahlen sie auf dieser – zusätzlich zu den bereits bezahlten 18% Gewinnsteuern – weitere 20% Einkommenssteuern. Die Gesamtsteuerbelastung beträgt also 38%. Für den Übertrag in das Privatvermögen verbleiben CHF 65’600. Selbst wenn die Käuferin oder der Käufer auch den angehäuften Gewinn finanzieren könnte, würden sie die latenten Steuern vom Kaufpreis in Abzug bringen.

Viele Inhaberinnen und Inhaber sind mit der Situation konfrontiert, dass ihre vermeintliche «Pensionskasse», nämlich der eigene Betrieb, weniger wert ist als erhofft. Zudem stellen sie fest, dass sie in all den Jahren nicht genügend private Mittel geäufnet haben, um ihre Altersvorsorge zu finanzieren. Was hätten sie besser machen können?

Steuern sparen mit der Pensionskasse

Die Pensionskasse bietet einen effizienten Weg, um Geschäftsvermögen möglichst steuergünstig in das Privatvermögen zu überführen. Beziehen Inhaberinnen und Inhaber beispielsweise CHF 100’000 zusätzlichen AHV-pflichtigen Lohn und machen mit diesem Betrag im gleichen Steuerjahr einen Einkauf in die Pensionskasse, bezahlen sie zwar 10,6% AHV-Beiträge, die privaten Einkommenssteuern bleiben aber gleich, da der PK-Einkauf vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden kann.

Beziehen sie den PK-Einkauf bei der Pensionierung als Kapital, fallen Kapitalleistungssteuern an, in unserem Beispiel 8%. AHV-Beitrag und Kapitalsteuer betragen zusammen jedoch nur 18,6% statt 38%. Der Inhaberin oder dem Inhaber verbleiben von den zusätzlich bezogenen CHF 100’000 nach Steuern und AHV-Beiträgen somit CHF 82’280 statt nur CHF 65’600 wie bei der Variante Dividendenbezug.

Damit PK-Einkäufe dieser Art gemacht werden können, muss der Vorsorgeplan der Pensionskasse an die Bedürfnisse der Inhaberin oder des Inhabers angepasst sein. Richtig geplant und umgesetzt, erreichen sie mit dieser Strategie folgende Vorteile:

  • Sie erhöhen ihr privates Vermögen während ihrer aktiven Zeit und sind damit weniger abhängig vom erzielten Verkaufspreis ihres Unternehmens.

  • Ihr Unternehmen wird von nicht betriebsnotwendigen Mitteln «entlastet», was die Finanzierbarkeit für die Käuferin oder den Käufer vereinfacht.

  • Mit einer höheren, liquiden Erbmasse lassen sich bei zwei oder mehr Kindern erbrechtliche Regelungen einfacher umsetzen.

Die private Finanzplanung ist die Grundlage für die Steuer und -Nachfolgeplanung von Inhaberinnen und Inhabern. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erarbeitung.

Autor
Mario Serratore
Senior Berater