Säule 3a – über den Tellerrand geschaut
01.11.2021
Die gebundene Vorsorge Säule 3a
Unsere Vorsorge in der Schweiz basiert auf dem Drei-Säulen-System. Für Angestellte sind die Leistungen der AHV und der Pensionskasse, den beiden ersten Säulen, gegeben. Möchten Sie für sich selbst vorsorgen, können Sie dies in der dritten Säule tun. Hier wird zwischen der gebundenen Säule 3a und der freien Vorsorge 3b unterschieden. Dieser Artikel geht näher auf die Säule 3a ein.
Haben Sie ein AHV-pflichtiges Einkommen, dürfen Sie in die Säule 3a einzahlen. Sind Sie einer Pensionskasse angeschlossen, beträgt die maximal mögliche Einzahlung aktuell CHF 6883 pro Jahr. Ohne Anschluss an eine Pensionskasse dürfen Sie 20% des AHV-Einkommens einzahlen, maximal CHF 34 416.
Die Säule 3a ist wie der kleine Bruder der zweiten Säule. Gewisse Regeln und Vorschriften innerhalb der Familie sind gleich und trotzdem darf die Säule 3a etwas mehr als das ältere Geschwister. Wer erinnert sich nicht daran, dass das jüngere Geschwister von Anfang an länger in den Ausgang durfte?
Welche Bedingungen sind gleich?
Genau wie bei der Pensionskasse dürfen Sie unter folgenden Bedingungen Ihr Kapital aus der Säule 3a beziehen:
Sie befinden sich fünf Jahre (oder weniger) vor der ordentlichen Pensionierung.
Sie erwerben Wohneigentum.
Sie verlassen die Schweiz endgültig.
Sie machen sich selbstständig.
Sie beziehen eine volle Invalidenrente, aber keine Leistungen aus einer Invaliditätsversicherung im Rahmen der Säule 3a.
Steuerersparnisse
Zahlen Sie in die Säule 3a ein, können Sie die Einzahlungen von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Je nach Grenzsteuersatz können das mehrere hundert Franken bis weit über tausend Franken ausmachen.
Bei der Auszahlung wird die Steuerersparnis geschmälert, da in diesem Moment Kapitalsteuern anfallen. Diese sind allerdings einiges tiefer als die eingesparten Prämien, wodurch sich die Einzahlung in die Säule 3a trotzdem lohnt.
Wo liegen die Unterschiede?
Nehmen wir als Beispiel die Wohneigentumsförderung (WEF). Bei der Pensionskasse müssen Sie mindestens CHF 20 000 beziehen. In der Säule 3a gibt es keinen Mindestbezug. Auch wird im Grundbuch der WEF aus der Pensionskasse eingetragen, während ein Bezug aus der Säule 3a dort nicht festgehalten wird.
Weiter können verpasste Beiträge im Nachhinein nicht mehr in die dritte Säule einbezahlt werden. In der Pensionskasse ist dies möglich. Möglich und vor allem sehr beliebt, da durch diese sogenannten Einkäufe Steuern gespart werden können. Aktuell ist jedoch eine Ausbaumotion im Parlament in Arbeit, womit Einkäufe (hoffentlich) bald auch in der dritten Säule möglich sein werden.
Säule 3a ja, aber wie?
Sie können bei einer Versicherungsgesellschaft mit einer 3a-Police, also einer Lebensversicherung, oder bei einer Bank in die Säule 3a einzahlen.
Bei der Bank ist das Kontosparen nach wie vor sehr beliebt. Haben Sie einen Anlagehorizont von zehn oder mehr Jahren, sind Sie jedoch mit einer Wertschriftenlösung besser beraten, da höhere Renditen erzielt werden.
Seit einigen Jahren gibt es viele digitale Anbieter, die mit sehr kostengünstigen App-Lösungen den Markt aufmischen.
Die Säule 3a ist eine Ergänzung, nicht das Allheilmittel
Grundidee der ersten und zweite Säule ist es, dass sie den gewohnten Lebensstandard sichern. Oft wird dieses Ziel heute aber nicht mehr erreicht, weshalb die Selbstvorsorge immer stärker an Bedeutung gewinnt. In der Beratung stellen wir fest, dass mit der gebundenen dritten Säule allein in vielen Fällen nicht mehr genügend vorgesorgt ist.
Gerne zeigen wir Ihnen auf, welche Ergänzungen es zur Säule 3a gibt und was Sie bereits heute für eine sichere finanzielle Zukunft tun können.
Wir empfehlen Ihnen, ein realistisches Budget zu erstellen und regelmässig zu überprüfen, ob Sie es einhalten konnten. Das hilft Ihnen, versteckte Ausgaben aufzudecken und zeigt auf, wieviel Geld Sie benötigen. Sind Sie sich Ihren persönlichen Ausgaben bewusst, können Sie gezielt für das Alter sparen.