Pensionskassen­ausweis lesen und verstehen

31.12.2021

Ihr Pensionskassenausweis zeigt auf, welche Leistungen Sie und Ihre Angehörigen im Alter, bei Invalidität und im Todesfall von Ihrer Pensionskasse erhalten. Wir erklären die wichtigsten Begriffe und Zahlen.

Das in der Pensionskasse angesparte Kapital ist bei vielen Schweizerinnen und Schweizern der grösste Vermögenswert. Deshalb lohnt es sich, den Pensionskassenausweis richtig lesen und verstehen zu können. Er enthält alle wichtigen Informationen zu den Leistungen der beruflichen Vorsorge.

Der Pensionskassenausweis wird auch Vorsorgeausweis, Leistungsausweis, Versicherungsausweis oder Leistungsblatt genannt. Sie erhalten ihn jeweils zu Beginn des Jahres per Post oder online zur Verfügung gestellt.

Bei Veränderungen der Anstellungsbedingungen, zum Beispiel bei Lohnerhöhungen oder Änderungen des Beschäftigungsgrades sowie nach einem Stellenwechsel, erhalten Sie einen neuen Ausweis.

Die Höhe Ihrer Vorsorgeleistungen ist abhängig von den reglementarischen Bestimmungen Ihrer Pensionskasse. Der Pensionskassenausweis dient als Orientierungshilfe.

Personalien und allgemeine Angaben

Hier sind Arbeitgeber und Vertragsnummer sowie die Personalien der versicherten Person wie Zivilstand, Geburtsdatum und AHV-Nummer aufgeführt.

Lohnangaben

  • Gemeldeter Jahreslohn: Entspricht dem AHV-pflichtigen Bruttolohn, also Ihrem effektiven Verdienst.

  • Versicherter Jahreslohn: Entspricht dem Spar- und dem Risikolohn (meistens Bruttolohn abzüglich Koordinationsabzug).

  • Koordinationsabzug: Entspricht dem Lohnanteil, der bereits in der 1. Säule (AHV) versichert ist (aktuell CHF 25 095) und wird vom gemeldeten Jahreslohn abgezogen.

  • BVG-Obergrenze: Gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) gilt eine Lohnobergrenze (aktuell CHF 86 040). Lohnanteile über dieser Grenze müssen nicht obligatorisch versichert werden.

Der Koordinationsabzug kann dem Beschäftigungsgrad entsprechend reduziert werden oder ganz wegfallen. Ausserdem können Lohnanteile über der BVG-Obergrenze mitversichert werden. Massgebend sind die Bestimmungen im Vorsorgereglement.

Sparbeiträge

Die Sparbeiträge werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam geleistet. Der Anteil des Arbeitgebers muss mindestens 50% betragen, er kann aber auch höher sein. Die Höhe der Sparbeiträge kann je nach Alter variieren und ist im Vorsorgereglement Ihrer Pensionskasse festgehalten. Durch die jährlichen Sparbeiträge (auch Altersgutschrift genannt) bildet sich das Altersguthaben.

Altersguthaben

Hier finden Sie das bislang angesparte Altersguthaben und die zu erwartenden Altersleistungen bei Pensionierung. Bei den angezeigten Leistungen handelt es sich um Annahmen bzw. Hochrechnungen.

Bei den meisten Pensionskassen können Sie wählen, ob Sie eine Rente, das Kapital oder eine Mischform beziehen möchten. Beim Bezug der Rente wird das angesparte Alterskapital mit dem Umwandlungssatz in eine jährliche Rente umgewandelt. Es ist möglich, dass ein Kapitalbezug rechtzeitig beantragt werden muss. Die Fristen finden Sie im Vorsorgereglement.

Das BVG bestimmt die Minimalleistungen. Diese werden separat ausgewiesen. Die meisten Pensionskassen bieten weitergehende, sogenannte überobligatorische Leistungen. Die überobligatorischen Leistungen können Sie durch die Differenz zwischen dem bislang angesparten Altersguthaben und dem Anteil gemäss BVG-Obligatorium berechnen.

Risikoleistungen

Hier finden Sie die Leistungen, die Sie von Ihrer Pensionskasse im Invaliditäts- und Todesfall vor der Pensionierung erhalten. Der Risikolohn dient als Berechnungsbasis. Die Renten werden meist mit einem prozentualen Anteil des Risikolohns berechnet.

Weitere Angaben

Sie finden auf Ihrem Pensionskassenausweis weitere Informationen zu:

Die Zahlen auf dem Pensionskassenausweis sollten Sie als Momentaufnahme betrachten. Da die Zahlen auf Ihrem aktuellen Einkommen basieren, können sie sich bis zur Pensionierung noch ändern. Grundsätzlich gilt: je näher die Pensionierung, desto genauer sind die Zahlen.

Das Schweizer Vorsorgesystem besteht aus 1. Säule (AHV/IV), 2. Säule (berufliche Vorsorge) und 3. Säule (private Vorsorge), die unterschiedlichen Gestaltungsspielraum bieten. Es lohnt sich, die finanzielle Situation im Alter frühzeitig einzuschätzen, um die Weichen richtig zu stellen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, den Überblick zu gewinnen.

Autorin
Costanza Montagnolo
Senior Beraterin