Jahr der Veränderungen für Frauen
01.04.2024
Das Kernstück der Reform AHV 21 ist die Erhöhung des Pensionsalters (neu: Referenzalter) der Frauen in der AHV und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Das Referenzalter wird schrittweise von 64 auf 65 Jahre angehoben. Die Erhöhung erfolgt ab dem 1. Januar 2025 jährlich um drei Monate. Ab 2028 gilt für Frauen und Männer somit ein einheitliches Referenzalter von 65 Jahren. Für Frauen in der Übergangsgeneration mit den Jahrgängen 1961 bis 1969 sieht die Reform finanzielle Ausgleichsmassnahmen vor.
Flexibel in den Ruhestand
In der beruflichen Vorsorge kommen durch die Reform AHV 21 erstmals gesetzliche Regelungen für die flexible Pensionierung zum Tragen. Neu können auch Personen einen flexiblen Altersrücktritt ins Auge fassen, deren Pensionskasse dies bisher nicht vorsah. Alle Pensionskassen müssen den versicherten Personen die vorzeitige Pensionierung ab Alter 63 ermöglichen. Die aufgeschobene Pensionierung ist weiterhin möglich bis zum Alter 70. Ausserdem können sich nun alle versicherten Personen teilweise pensionieren lassen. Die Altersleistungen in Kapitalform können zwischen dem 58. und 70. Altersjahr in bis zu drei Teilschritten bezogen werden. Ist das Sparkapital bei einem Arbeitgeber auf verschiedene Pensionskassen aufgeteilt, zum Beispiel in eine Basis- und eine Kaderlösung, so werden die Kapitalbezüge zusammen betrachtet. Alterskapitalien, die im selben Kalenderjahr bezogen werden, gelten als ein einziger Bezug.
13. AHV-Rente
Am 3. März 2024 hat die Schweiz über zwei weitere Volksinitiativen abgestimmt. Die Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge» (Renteninitiative) verlangte die Erhöhung des Referenzalters von Mann und Frau auf 66 Jahre und eine Koppelung des Referenzalters an die Lebenserwartung. Sie wurde vom Volk abgelehnt. Angenommen wurde hingegen die Initiative «Für ein besseres Leben im Alter» (Initiative für eine 13. AHV-Rente). Ab 2026 erhalten nun alle Rentnerinnen und Rentner eine 13. AHV-Rente. Die Finanzierung ist noch nicht geklärt. Der Bundesrat empfiehlt dem Parlament die Finanzierung über die Anhebung der Lohnabzüge und/oder der Mehrwertsteuer.
2. Säule stärken
Gegen die Reform der beruflichen Vorsorge «BVG 21» wurde das Referendum ergriffen. Auch hier hat das Volk nun das letzte Wort. Die Abstimmung erfolgt voraussichtlich im Herbst 2024. Die Reform zielt darauf ab, die Finanzierung der 2. Säule zu stärken (Senkung des Umwandlungssatzes im obligatorischen Bereich), das Leistungsniveau insgesamt zu erhalten (Stärkung des Sparprozesses und Übergangslösungen für gewisse Jahrgänge) und die Absicherung von Teilzeitbeschäftigten – und damit insbesondere von Frauen – zu verbessern.
Das Jahr 2024 bringt für Frauen diverse Änderungen im Hinblick auf ihre Altersvorsorge. Wer die Auswirkungen analysieren oder die neuen Möglichkeiten der flexiblen Pensionierung durchspielen will, lässt sich am besten von einer Fachperson beraten.